Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Dienstleistung „tausend" der DOCEBA GmbH (gmv-engine.com) · Stand: Juli 2026
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB") gelten für alle Verträge über die Dienstleistung „tausend" zwischen der DOCEBA GmbH (Anschrift und Vertretung siehe Impressum, nachfolgend „Anbieter") und ihren Kundinnen und Kunden (nachfolgend „Kunde").
(2) Der Vertrag kommt nicht über diese Website zustande, sondern erst durch ein individuelles Angebot des Anbieters (in der Regel im Anschluss an ein kostenloses Beratungsgespräch) und dessen Annahme durch den Kunden. Auf dieser Website genannte Preise sind Richtpreise.
(1) Der Anbieter erbringt eine ausführende Werbedienstleistung: die Planung, Einrichtung und Steuerung von Werbekampagnen über das offizielle Werbesystem von TikTok (insbesondere Kampagnen mit Follower-Ziel, sog. Community-Interaction-Kampagnen) auf dem TikTok-Konto des Kunden mit dem Ziel, die Follower-Zahl des Kontos zu erhöhen. Je nach gewähltem Paket umfasst die Leistung zusätzlich die Erstellung von Videoinhalten („Done-for-you-Content") sowie die gemeinsame Content-Planung.
(2) Das im jeweiligen Paket ausgewiesene Werbebudget ist Bestandteil der Vergütung und wird vom Anbieter für die Kampagnen des Kunden eingesetzt.
(3) Keine Wissensvermittlung: Die Leistung ist eine Dienst- bzw. Werkleistung. Sie umfasst keinen Unterricht, kein Coaching, keine Schulung und keine Vermittlung von Kenntnissen oder Fähigkeiten mit Lernerfolgskontrolle. Abstimmungen zwischen den Parteien (z. B. Briefings zur Content-Erstellung) dienen ausschließlich der Leistungserbringung.
(1) Der Anbieter schuldet und garantiert ausschließlich die Steigerung der Follower-Zahl gemäß § 4. Nicht geschuldet und nicht garantiert werden insbesondere:
(2) Aussagen auf der Website zu Erfahrungswerten (z. B. Zeiträume oder Ergebnisse aus eigenen Live-Tests) sind Erfahrungs- bzw. Beispielwerte und keine zugesicherten Eigenschaften.
(1) Der Anbieter garantiert das Erreichen der im individuellen Angebot vereinbarten Follower-Zielzahl (in der Regel 1.000 Follower, ausgehend vom dokumentierten Stand bei Leistungsbeginn) innerhalb des vereinbarten Zeitraums.
(2) Wird die vereinbarte Zielzahl nicht erreicht, erstattet der Anbieter dem Kunden die gezahlte Vergütung nach Maßgabe der im individuellen Angebot getroffenen Regelung (vollständig oder anteilig). Die Einzelheiten — einschließlich der Behandlung bereits verausgabten Werbebudgets — werden vor Vertragsschluss transparent im Angebot ausgewiesen.
(3) Die Garantie setzt die Mitwirkung des Kunden nach § 5 voraus. Sie entfällt, soweit die Zielerreichung aus Gründen scheitert, die der Kunde zu vertreten hat (z. B. Löschen von Inhalten, Entzug von Zugängen, Verstöße gegen TikTok-Richtlinien) oder die auf von TikTok zu vertretenden Umständen beruhen (z. B. Kontosperrung ohne Verschulden des Anbieters); im letzteren Fall werden die Parteien eine angemessene Lösung (z. B. Fortsetzung nach Entsperrung oder anteilige Erstattung) vereinbaren.
(4) Klarstellung: Die Garantie bezieht sich ausschließlich auf die Follower-Anzahl. Sie umfasst nicht die in § 3 genannten Punkte, insbesondere nicht die Freischaltung für den TikTok Shop.
Der Kunde wirkt an der Leistungserbringung mit, insbesondere durch:
(1) Es gilt die im individuellen Angebot ausgewiesene Vergütung. Sie ist einmalig und enthält — sofern ausgewiesen — das Werbebudget. Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern nicht anders angegeben.
(2) Die Vergütung ist, sofern nicht abweichend vereinbart, vor Leistungsbeginn fällig.
(1) Ist der Kunde Verbraucher (§ 13 BGB), steht ihm bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen ab Vertragsschluss zu. Die Einzelheiten ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung, die dem Kunden mit dem individuellen Angebot zur Verfügung gestellt wird.
(2) Verlangt der Kunde, dass die Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, hat er dem Anbieter im Falle des Widerrufs einen angemessenen Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachten Leistungen (einschließlich bereits verausgabten Werbebudgets) zu zahlen. Das Widerrufsrecht erlischt bei vollständiger Erbringung der Dienstleistung, wenn der Anbieter die Leistung nur nach ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers und dessen Kenntnisnahme vom Erlöschen des Widerrufsrechts begonnen hat.
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
(3) Für Entscheidungen, Maßnahmen und technische Störungen der Plattform TikTok (u. a. Ablehnung von Anzeigen, Programm-Änderungen, Kontoprüfungen oder -sperrungen), die der Anbieter nicht zu vertreten hat, übernimmt der Anbieter keine Haftung; § 4 Abs. 3 bleibt unberührt.
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in der Datenschutzerklärung.
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Rechts ihres gewöhnlichen Aufenthalts entzogen wird.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz des Anbieters.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
tausend · Ein Angebot der DOCEBA GmbH